VRIEDA-Magazin
das etwas andere Kundenmagazin
verantwortlich | respektvoll | idealistisch | ethisch | dankbar | achtsam
Urlaub - Events - Städte
Essen, Getränke, NEM
Fashion - Accessoires
Mindset - Spirit
VRIEDA steht für....
FRIEDEN & FREIHEIT für alle.
VRIEDA ist die Brücke von ethisch motivierten Herstellern zu interessierten Menschen, die wissen, dass Veränderung beim täglichen Tun beginnt. Jeder ausgegebene Cent erteilt einen neuen Aufrag, stimmt zu, fördert die Nachfrage. Es macht einen Unterschied wo & was wir kaufen.
VRIEDA inspieriert und verbindet.
VRIEDA zeigt auf und macht deutlich, was uns verbindet, nicht das, was uns trennt. Unsere Gemeinsamkeiten führen uns zusammen, Ähnlichkeiten erfreuen uns, Unterschiede machen uns neugierig und zeigen einander unsere Einzigartigkeit. Doch über allem steht das Herz, das wild und entschlossen in jedem Wesen für das Leben und die Liebe schlägt. Während unser Verstand kühl und rational abwägt, weiß unser Herz in Nanosekunden, ob wir uns an einem Ort, mit einem Menschen oder in unserem Beruf gut oder nicht gut fühlen, wir wissen intuitiv ob etwas richtig oder falsch ist, ob es jemand gut & ehrlich meint oder uns zu manipulieren versucht. Behüten wir die Macht unserer Herzen und bewahren wir die Herrlichkeit allen Lebens.
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VRIEDAS WERTE: bio, vegan, leidfrei, regional, nachhaltig
Ob Lebensmittel, Getränke, Kosmetik, Putz- und Waschmittel, Restaurants, Hotels, Kleidung, Schuhe, Friseure, Seminare, Kurse, Workshops, Energie, etc., jeder hat in all diesen Bereiche seine Vorstellungen und Mindeststandards; unsere sind: bio, vegan und tierversuchsfrei. Das sind unsere unumstößlichen Top-Werte. Na klar, (micro-)plastikfrei, FairTrade, möglichst regional, verpackungsfrei und unbehandelt, Rohkost-Qualität, wären natürlich auch toll...
Die Art der Herstellung, die einzelnen Materialien, die Inhalts- und Zusatzstoffe, ja selbst die Motivation der Betreiber oder Hersteller, weshalb sie das Produkt erschaffen haben, all das drückt sich in der seh- und spürbaren Qualität, "im Spirit", in der Ausstrahlung der Offerte aus.
Noch immer gibt es viel zu viele Produkte, ob Hochglanz- und Billigangebote, die auf Raubbau und Ausbeutung basieren. Genau das müssen wir endlich und so schnell wie möglich - für Mensch, Tier und Natur - beenden.
Tun wir also Gutes und konsumieren mit Sorgfalt und Achtsamkeit.
VRIEDAS Welt: Reisen, Urlaub, & Städte-Tipps
Ob auf kurzen oder langen Reisen, wer nachhaltig & vegan unterwegs sein möchte freut sich über entsprechende Adressen und Anlaufstellen.
In dieser Rubrik wird es folglich Adressen, Termine, Tipps & Angebote geben, sortiert nach Orten bzw PLZ, von Restaurants, Cafes, Hotels, Seminarhäuser, Pensionen, Kosmetik- & Massage-Studios, Friseure, Barber-Shop, Kräuterkundige, Naturheil- & Alternativ-Mediziner, unverpackt-Läden, sowie nachhaltige Geschäfte aller Art.
Schon jetzt freut sich VRIEDA über deine Hinweise & "Geheimtipps" an: redaktion@vrieda-magazin.de .
Vielen Dank!
VRIEDA Health & Care: Lebensmittel, Getränke & NEM
Lebensmittel, Getränke... jeder Bissen, jeder Schluck ist Nahrung für jede einzelne Zelle in unserem Körper. Wir können als Mensch nicht gesünder sein wie das was wir zu uns nehmen.
In dieser Rubrik geht's ums Essen, Trinken und den oftmals dubiosen Markt der Nahrungsmittelergänzungen.
Wir zeigen auch in dieser Rubrik ethisch verantwortungsbewusste Hersteller, Produkte und Anbieter auf.
VRIEDA Fashion: Kleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires
Von Anzug bis Zipfelmütze
Schuhe, Stiefel, Taschen, Gürtel
Ketten, Ohrstecker, Armbänder
Nachhaltige, vegane Mode ist uni & bunt, schick & lässig, bequem & sportlich und immer mit gefärbt mit Farben ohne Tierversuche, aus Materialien ohne Ausbeutung, fair gehandelt und verarbeitet.
Galt "echt Leder" früher als ein Qualitäts-produkt, ist es heute nichts anderes als ein schreckliches Tierqualprodukt, auch mit fatalen Folgen für Mensch und Natur.
Veganes Leder gibt es z.B. aus Apfel, Ananas, Pilze, Kork, Kombucha, Kaktus, Wein, Papier, Teakblätter... spannend, oder!?
Umgangssprachlich versteht man unter "vegan" meistens eine "rein pflanzliche" Ernährung, doch vegan bedeutet viel mehr, nämlich ein möglichst leidfreies Leben zu leben, ohne andere zu schädigen oder gar zu töten. Hier stellen wir veganen Schmuck ohne tierische Bestandteile, wie z.B. Leder, Perlen, Perlmutt, Horn, etc. vor.
VRIEDA - Spiritualität, Meditationen & Gebete.
Was unsere Ernährung für unseren Körper ist, sind unsere Gedanken für unsere Seele. Es macht einen Unterschied, ob ich etwas Schönes oder Schlechtes denke, lese, schaue, schreibe.
Da alles, auch jeder Gedanke und jedes Wort, Energie ist, hat alles eine positive oder eben negative Schwingung. Glück und Freude haben beispielsweise eine sehr hohe Schwingung.
Nicht umsonst heißt es: "Mehr als auf alles andere, achte auf deine Gedanken, denn sie entscheiden über dein Leben." Sprüche 4,23
In dieser Rubrik geht es um unser Mindset, um Spiritualität, Meditationen, Gebete, schöne Sprüche und Bilder, Gedanken, Wünsche und Hoffnungen... um all das, wie wir uns eine "schöne neu Welt für alle Lebewesen" vorstellen..
VRIEDA - Impressum & Kontakt
Herausgeber & Redaktion
Büroservice-SL Susann Landesberger
Redaktion VRIEDA MAGAZIN
Postfach 1268
85221 Dachau
Phone
+49 (0)160 1800494
redaktion@vrieda-magazin.de
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VRIEDA AGBs
AGBs - gültig ab 19.04.2019
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen dem VRIEDA-Magazin, Susann Landesberger, Postfach 1268, 85221 Dachau (nachfolgend VRIEDA) und seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Bedingungen des Auftraggebers, die VRIEDA nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für VRIEDA unverbindlich, auch wenn VRIEDA nicht ausdrücklich widerspricht.Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn VRIEDA sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen VRIEDA und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Advertorial oder anderer Werbemittel, z.B. die Einlage von Werbeflyern (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Zeitschrift/Magazin zum Zweck der Verbreitung. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrags das Recht zum mehrfachen Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
§ 3 Auftragserteilung, Rechtliche Verantwortung und Vertragsinhalt
Ein Anzeigenauftrag kommt erst zustande wenn der VRIEDA einen Auftrag des Auftraggebers in Textform (per E-Mail) bestätigt.
Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel sowie für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. VRIEDA haftet nicht für Übermittlungsfehler.
VRIEDA ist berechtigt, Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers nicht zu verbreiten/zu veröffentlichen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
Es besteht kein grundsätzlicher Ausschluss von Konkurrentenanzeigen. Das heißt sollen Anzeigen von Konkurrenten des Auftraggebers auf derselben, einer gegenüberliegenden Anzeigenseite oder in sonstiger Form ausgeschlossen werden, bedarf es einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers und Vertragsabwicklung
Der Auftraggeber hat die Anzeigendaten entsprechend der Dateivorgaben zu erstellen und an den VRIEDA zu übermitteln. Die gelieferten Anzeigendaten werden nicht Korrektur gelesen. Änderungen der Druckdaten/des Anzeigentextes durch VRIEDA erfolgen grundsätzlich nicht. Dies gilt insbesondere für Kleinanzeigen.
Korrekturabzüge werden nicht erstellt. Wird die Erstellung von Korrekturabzügen individualvertraglich vereinbart, werden Korrekturabzüge im pdf-Format übermittelt. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist Änderungswünsche zum Korrekturabzug schriftlich geltend macht, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Auftraggeber. Soll VRIEDA die Anzeigendaten erstellen und/oder gestalten, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. In diesem Fall wird der VRIEDA einen Korrekturabzug an den Auftraggeber im pdf-Format übermitteln und schriftliche Änderungswünsche des Auftraggebers bearbeiten.
§ 5 Vergütung und Stornierung / Rücktritt
Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Anzeigenauftrags geltenden Mediadaten. Eine Preisänderung wird wirksam, wenn der Kunde einer Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. VRIEDA wird den Auftraggeber hierauf in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und sind kostenfrei bis zum Anzeigenschluss möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden im Falle einer Stornierung 50 % des Anzeigenpreises fällig. Gleiches gilt bei nicht fristgerechter Datenlieferung bzw. soweit nach § 2 Abs. 2 vereinbarte einzelne oder mehrere Anzeigen aus Umständen nicht abgerufen werden, die der VRIEDA nicht zu vertreten hat. Leistungen für Anzeigenerstellung und / oder –gestaltung werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Stundensatz von 50 EUR berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Die von VRIEDA in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von VRIEDA eingegangen bzw. bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
Von Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist VRIEDA berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt VRIEDA im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, einschließlich der Kosten für Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
Der Auftraggeber überträgt VRIEDA sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt sowie zeitlich begrenzt auf das Auftragsverhältnis übertragen. Der Auftraggeber tritt mit Abschluss des Anzeigenvertrags die genannten Rechte an VRIEDA ab, VRIEDA nimmt die entsprechende Abtretung an. Die Abtretung erfolgt unentgeltlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, VRIEDA schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige zu informieren.
Erstellt VRIEDA für den Auftraggeber Texte, Grafiken oder ähnliche schutzrechtsfähige Leistungen im Rahmen von § 4 Abs. 4, erhält der Auftraggeber hieran ein zeitlich auf den Anzeigenauftrag befristetes, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Weiterverwendung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen) außerhalb des Anzeigenauftrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VRIEDA zulässig. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst mit vollständiger Entrichtung der Vergütung wirksam.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt VRIEDA im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, einschließlich der Kosten für Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
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Der Auftraggeber tritt mit Abschluss des Anzeigenvertrags die genannten Rechte an VRIEDA ab, VRIEDA nimmt die entsprechende Abtretung an. Die Abtretung erfolgt unentgeltlich.
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Erstellt VRIEDA für den Auftraggeber Texte, Grafiken oder ähnliche schutzrechtsfähige Leistungen im Rahmen von § 4 Abs. 4, erhält der Auftraggeber hieran ein zeitlich auf den Anzeigenauftrag befristetes, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Weiterverwendung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen) außerhalb des Anzeigenauftrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VRIEDA zulässig. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst mit vollständiger Entrichtung der Vergütung wirksam.
§ 8 Gewährleistung
VRIEDA gewährleistet im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Auftraggeber seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten (insbesondere seiner Pflicht zur Anzeigenerstellung entsprechend der Dateivorgaben) ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. VRIEDA haftet nicht wenn VRIEDA aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Auftraggebers gehandelt hat.
Offensichtliche Mängel der Anzeige muss der Auftraggeber unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige geltend machen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 12 Monaten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
VRIEDA haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet VRIEDA nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von VRIEDA.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Dasselbe gilt, wenn VRIEDA eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat.
Sofern VRIEDA leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 10 Anzeigenbelege
VRIEDA liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleghefte geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung von VRIEDA über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 11 Anzeigenkennzeichnung
Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind bzw. Advertorials, werden als solche vom VRIEDA mit dem Wort „Anzeige“ oder „Anzeigen Sonderveröffentlichung“ deutlich kenntlich gemacht. Dies gilt auch für die auf der Website www.vrieda-magazin.de eingestellten kostenpflichtigen Advertorials und Online-Banner.
§ 12 Datenschutz
Die bei Auftragserteilung erhobenen Kundendaten werden gem. § 33 BDSG elektronisch gespeichert. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist bzw. hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen VRIEDA und dem Auftraggeber ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz von VRIEDA, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich Dachau, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
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